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Kontakt Zeitzeugentouren | Andreas
Falge Ebertystr. 48 D-10249 Berlin
T: +49 (0)30 / 42 02 97 28 M: +49 (0)175 / 488 17 23
andreasfalge@arcor.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Dienstleistungen,
die Zeitzeugentouren, Inh. Andreas Falge, Ebertystr. 48, D-10249 Berlin, (im
Folgenden: Zeitzeugentouren) anbietet. Für Verträge mit Zeitzeugentouren
gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
§ 2 Anfragen, Buchungen und Leistungen etc.
Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder per Brief erfolgen. Zeitzeugentouren
benötigt dazu folgende Angaben:
- Angaben bezüglich Art und Dauer der gewünschten
Leistung, -
Ansprechpartner mit Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- gewünschtes Datum und sonstige spezielle
Wünsche und Interessen, die die Tour berücksichtigen soll,
- Art und Größe der Gruppe (Firma, Schulklasse
etc., Teilnehmerzahl).
Der Umfang der
vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem bestätigten schriftlichen
Angebot und dessen Ausführungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch Zeitzeugentouren. Bei Nichteinhaltung der vertraglich
vereinbarten Uhrzeit bzw. Verspätung von mehr als 30 Minuten entfällt der
Leistungsanspruch. Zeitzeugentouren behält sich vor, aus Gr�nden höherer
Gewalt (z.B. Straßensperrrungen o.ä.) das Programm geringfügig zu ändern.
Veränderungen kann auch der Guide vor Ort treffen, wenn die Veranstaltung
örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Den von Zeitzeugentouren
organisierten und durchgeführten Touren kann sich grundsätzlich jedermann
angemeldet anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine
Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht oder sonstigen persönlichen
Voraussetzungen angegeben ist.
§ 3 Vertragsinhalte und Pflichten
Mängel sind
Zeitzeugentouren gegenüber unverzüglich anzuzeigen, um Gelegenheit zur
Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen alle
Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag soweit eine zumutbare Abhilfe durch
Zeitzeugentouren möglich gewesen wäre.
§ 4 Stadtführungen
Stadtführungen werden
bei jedem Wetter durchgeführt, außer die Sicherheit der Teilnehmer ist
gefährdet. Radtouren können wetterbedingt z. B. durch einen Stadtrundgang
ersetzt werden. Bei den Radtouren empfiehlt sich ein Kopfschutz, den wir auf
Anfrage bereitstellen. Alle Teilnehmer tragen selbst das allgemeine
Lebensrisiko, welches die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt und
sind für die Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Vor Beginn
jeder Führung wird von Zeitzeugentouren eine entsprechende Belehrung
durchgeführt. Die Einschätzung seiner körperlichen Eignung und seines
Leistungsvermögens obliegt jedem Teilnehmer selbst. Zeitzeugentouren ist
berechtigt, einzelne Teilnehmer der Gruppe auszuschließen, wenn diese sich
grob fehlverhalten, behält jedoch den Anspruch auf den Gesamtpreis.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung kann vor
und nach Durchführung der bestellten Leistung erfolgen. Ob und in welcher
Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird im Angebot
gesondert angegeben. Zeitzeugentouren kann vom Vertrag zurücktreten oder den
Vertrag kündigen, wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht
vertragsgemäß bezahlt wird.
§ 6 Umbuchung, Storno und Rücktritt etc.
Der Kunde kann jederzeit
nach den Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages vor Leistungsbeginn
zurücktreten, wobei Stornogebühren von bis zu 100% des vereinbarten Preises
anfallen können. Stornierung und Umbuchung bedürfen der schriftlichen Form.
Stornogebühren:
Bis 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn kein
Ausfallhonorar, 27
bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn 25% Ausfallhonorar,
6 bis 3 Kalendertage vor Leistungsbeginn 50%
Ausfallhonorar, 2
bis 0 Kalendertage vor Leistungsbeginn 100% Ausfallhonorar.
Gegebenenfalls kann
Zeitzeugentouren dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten. Änderungen des Tour- bzw. Veranstaltungstermins, der
Personen der Teilnehmer oder sonstiger Leistungen gelten als Umbuchung.
§ 7 Leistungen und Leistungsänderungen
Abweichungen vom
vertraglich vereinbarten Inhalt der Leistung, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und von Zeitzeugentouren nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Anderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht
beeinträchtigen.
§ 8 Haftung
Zeitzeugentouren haftet
für die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die
Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Leistungen.
§ 9 Haftungsbegrenzung
Bei Schäden, die nicht
Körperschäden sind, haftet Zeitzeugentouren nur in Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und
bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von
Kardinalpflichten ist die Haftung von Zeitzeugentouren auf vertragstypische
und vorhersehbare Schäden begrenzt und ist in jedem Fall begrenzt auf die
Höhe des dreifachen Preises der vermittelten Leistung. Zeitzeugentouren
haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer
Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Touren anderer Anbieter,
Restaurants, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahnfahrten oder
Busanmietung usw.) und die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Eine Abtretung von Ansprüchen des
Kunden gegen Zeitzeugentouren ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche
aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des
Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche
Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen
Namen ist unzulässig. Zeitzeugentouren haftet im Rahmen dieses Vertrages
nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden,
Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer,
Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder
andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von Zeitzeugentouren
oder von deren vermittelten Leistungsträgern beeinflusst werden. Bei
Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gr�nden hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch.
Zeitzeugentouren übernimmt keine Haftung für verschmutzte Kleidung, Unfälle
oder Gepäckverlust bei den Touren. Für Schäden, die sich Kunden gegenseitig
zufügen, haften diese selbst.
§ 10 Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmer sind
verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Die Teilnehmer sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen
unverzüglich Zeitzeugentouren mitzuteilen. Die Teilnehmer verpflichten sich,
die Hausordnung der gebuchten Leistungsträger zu beachten. Dies gilt auch
für die Bedingungen der Busunternehmen, die auf Verlangen eingesehen werden
können.
§ 11 Datenschutz
Die Sicherheit und der
Schutz der Daten der Kunden ist Zeitzeugentouren ein besonderes Anliegen.
Zeitzeugentouren verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum
Datenschutz zu beachten. Zeitzeugentouren weist jedoch ausdrücklich darauf
hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem
Internet nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der
von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt insofern der Kunde selbst
Sorge. Im Rahmen des Auftrages und der Abwicklung werden personenbezogene
Daten gespeichert und genutzt. Zeitzeugentouren verpflichtet sich,
gespeicherte Daten nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.
§ 12 Teilunwirksamkeit
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
Zeitzeugentouren | Andreas Falge, Ebertystr.
48, D-10249 Berlin
Berlin, im Juli 2014
Impressum
Für alle Texte und Inhalte ist Andreas Falge verantwortlich.
Das Logo von "Zeitzeugentouren" wurde mit Hilfe eines Fotos von Rainer
Mittelstädt
gestaltet: Zentralbild Mittelstädt 16.07.1969 Berlin: Blick von einem der
Hochhäuser am Fischerkiez auf das neue Zentrum der Hauptstadt der DDR. Vor
dem Fernsehturm das Rote Rathaus; rechts der Neubau des Interhotels "Stadt
Berlin" und Neubauten im Stadtzentrum. Hochpanorama. Quelle:
Bundesarchiv_Bild_183-H0716-0007-001,_Berlin,_Fernsehturm,_Bau
Layout & Lektorat:
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