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Kontakt

Zeitzeugentouren | Andreas Falge

Ebertystr. 48
D-10249 Berlin

T: +49 (0)30 / 42 02 97 28
M: +49 (0)175 / 488 17 23

andreasfalge@arcor.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die Zeitzeugentouren, Inh. Andreas Falge, Ebertystr. 48, D-10249 Berlin, (im Folgenden: Zeitzeugentouren) anbietet. Für Verträge mit Zeitzeugentouren gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.

§ 2 Anfragen, Buchungen und Leistungen etc.

Anfragen können telefonisch, per E-Mail oder per Brief erfolgen. Zeitzeugentouren benötigt dazu folgende Angaben:
- Angaben bezüglich Art und Dauer der gewünschten Leistung,
- Ansprechpartner mit Postadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- gewünschtes Datum und sonstige spezielle Wünsche und Interessen, die die Tour berücksichtigen soll,
- Art und Größe der Gruppe (Firma, Schulklasse etc., Teilnehmerzahl).

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem bestätigten schriftlichen Angebot und dessen Ausführungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Zeitzeugentouren. Bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Uhrzeit bzw. Verspätung von mehr als 30 Minuten entfällt der Leistungsanspruch. Zeitzeugentouren behält sich vor, aus Gr�nden höherer Gewalt (z.B. Straßensperrrungen o.ä.) das Programm geringfügig zu ändern. Veränderungen kann auch der Guide vor Ort treffen, wenn die Veranstaltung örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Den von Zeitzeugentouren organisierten und durchgeführten Touren kann sich grundsätzlich jedermann angemeldet anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht oder sonstigen persönlichen Voraussetzungen angegeben ist.

§ 3 Vertragsinhalte und Pflichten

Mängel sind Zeitzeugentouren gegenüber unverzüglich anzuzeigen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen alle Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag soweit eine zumutbare Abhilfe durch Zeitzeugentouren möglich gewesen wäre. 

§ 4 Stadtführungen

Stadtführungen werden bei jedem Wetter durchgeführt, außer die Sicherheit der Teilnehmer ist gefährdet. Radtouren können wetterbedingt z. B. durch einen Stadtrundgang ersetzt werden. Bei den Radtouren empfiehlt sich ein Kopfschutz, den wir auf Anfrage bereitstellen. Alle Teilnehmer tragen selbst das allgemeine Lebensrisiko, welches die Teilnahme am Straßenverkehr mit sich bringt und sind für die Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Vor Beginn jeder Führung wird von Zeitzeugentouren eine entsprechende Belehrung durchgeführt. Die Einschätzung seiner körperlichen Eignung und seines Leistungsvermögens obliegt jedem Teilnehmer selbst. Zeitzeugentouren ist berechtigt, einzelne Teilnehmer der Gruppe auszuschließen, wenn diese sich grob fehlverhalten, behält jedoch den Anspruch auf den Gesamtpreis.

§ 5 Zahlungsbedingungen
 
Die Zahlung kann vor und nach Durchführung der bestellten Leistung erfolgen. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird im Angebot gesondert angegeben. Zeitzeugentouren kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn der vereinbarte Preis ungeachtet einer Mahnung nicht vertragsgemäß bezahlt wird.

§ 6 Umbuchung, Storno und Rücktritt etc.

Der Kunde kann jederzeit nach den Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages vor Leistungsbeginn zurücktreten, wobei Stornogebühren von bis zu 100% des vereinbarten Preises anfallen können. Stornierung und Umbuchung bedürfen der schriftlichen Form.
 
Stornogebühren:
Bis 28 Kalendertage vor Leistungsbeginn kein Ausfallhonorar,
27 bis 7 Kalendertage vor Leistungsbeginn 25% Ausfallhonorar,
6 bis 3 Kalendertage vor Leistungsbeginn 50% Ausfallhonorar,
2 bis 0 Kalendertage vor Leistungsbeginn 100% Ausfallhonorar.

Gegebenenfalls kann Zeitzeugentouren dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Änderungen des Tour- bzw. Veranstaltungstermins, der Personen der Teilnehmer oder sonstiger Leistungen gelten als Umbuchung.

§ 7 Leistungen und Leistungsänderungen

Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt der Leistung, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Zeitzeugentouren nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur zulässig, soweit die Anderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des vereinbarten Programms nicht beeinträchtigen.

§ 8 Haftung

Zeitzeugentouren haftet für die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

§ 9 Haftungsbegrenzung

Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet Zeitzeugentouren nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Zeitzeugentouren auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt und ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des dreifachen Preises der vermittelten Leistung. Zeitzeugentouren haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Touren anderer Anbieter, Restaurants, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahnfahrten oder Busanmietung usw.) und die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Zeitzeugentouren ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Zeitzeugentouren haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von Zeitzeugentouren oder von deren vermittelten Leistungsträgern beeinflusst werden. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gr�nden hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. Zeitzeugentouren übernimmt keine Haftung für verschmutzte Kleidung, Unfälle oder Gepäckverlust bei den Touren. Für Schäden, die sich Kunden gegenseitig zufügen, haften diese selbst.

§ 10 Mitwirkungspflicht

Die Teilnehmer sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmer sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich Zeitzeugentouren mitzuteilen. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Hausordnung der gebuchten Leistungsträger zu beachten. Dies gilt auch für die Bedingungen der Busunternehmen, die auf Verlangen eingesehen werden können.

§ 11 Datenschutz

Die Sicherheit und der Schutz der Daten der Kunden ist Zeitzeugentouren ein besonderes Anliegen. Zeitzeugentouren verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Zeitzeugentouren weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt insofern der Kunde selbst Sorge. Im Rahmen des Auftrages und der Abwicklung werden personenbezogene Daten gespeichert und genutzt. Zeitzeugentouren verpflichtet sich, gespeicherte Daten nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.

§ 12 Teilunwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Zeitzeugentouren | Andreas Falge, Ebertystr. 48, D-10249 Berlin
Berlin, im Juli 2014

 

Impressum

Für alle Texte und Inhalte ist Andreas Falge verantwortlich.

Das Logo von "Zeitzeugentouren" wurde mit Hilfe eines Fotos von Rainer Mittelstädt gestaltet: Zentralbild Mittelstädt 16.07.1969 Berlin: Blick von einem der Hochhäuser am Fischerkiez auf das neue Zentrum der Hauptstadt der DDR. Vor dem Fernsehturm das Rote Rathaus; rechts der Neubau des Interhotels "Stadt Berlin" und Neubauten im Stadtzentrum. Hochpanorama.
Quelle: Bundesarchiv_Bild_183-H0716-0007-001,_Berlin,_Fernsehturm,_Bau

Layout & Lektorat: TEXTSHERIFF | Beratung für Text & Layout

 

   

 

   
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